gemeinnütziger Verein

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Term Definition
gemeinnütziger Verein

Die Gemeinnützigkeit ist in Deutschland in § 52 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) legal definiert. Gemeinnützig ist ein Verhalten von Personen oder Körperschaften, das dem Gemeinwohl dient. Oft handelt es sich hierbei um ehrenamtliches Engagement oder Spenden. Der Begriff ist auch steuerrechtlich relevant, da entsprechende Ausgaben die Abgabenlast reduzieren können.Gemeinnützig ist ein Verhalten von Personen oder Körperschaften, das dem Gemeinwohl dient. Oft handelt es sich hierbei um ehrenamtliches Engagement oder Spenden. Der Begriff ist auch steuerrechtlich relevant, da entsprechende Ausgaben die Abgabenlast reduzieren können.

Quelle: wikipedia

Author - Michael Momber
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