Die Lebensmittelkennzeichnung in der EU ist durch die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) streng geregelt, um Verbraucher zu schützen und Kaufentscheidungen zu erleichtern. Pflichtangaben auf Verpackungen umfassen Verkehrsbezeichnung, Zutatenliste, Allergene, Füllmenge, MHD/Verbrauchsdatum, Herstelleradresse und Nährwerttabelle. Diese Angaben müssen gut lesbar (min. 1,2 mm Schriftgröße) und auf Deutsch sein.
Siehe Beitrag Mindesthaltbarkeitsdatum
Das Zutatenverzeichnis ist ein zentraler Bestandteil der Lebensmittelkennzeichnung, der alle Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils (zum Zeitpunkt der Herstellung) auflistet. Es muss Allergene hervorheben (z.B. durch Fettdruck), Zusatzstoffe mit Klassennamen und E-Nummern nennen sowie bei bestimmten Produkten Mengenangaben (QUID) machen.
Die Nährwertkennzeichnung erfolgt bei verpackten Lebensmitteln in Form der Nährwerttabelle. Dies ist eine Pflichtkennzeichnung, die in der gesamten Europäischen Union einheitlich gilt. Auf praktisch allen verpackten Lebensmitteln sind die Energie sowie die Mengen an den sechs Nährstoffen Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz angegeben. Die Nährwertkennzeichnung erfolgt in tabellarischer Form und weist die Angaben pro 100 g bzw. 100 ml aus. So sind die Lebensmittel miteinander vergleichbar.
Der Nutri-Score ist eine freiwillige, fünfstufige Farb-Buchstaben-Skala (A-E) auf der Vorderseite von Lebensmittelverpackungen, die als Einkaufshilfe dient. Er bewertet die Nährwertqualität pro 100g/100ml.
Die Bewertung reicht von dunkelgrün (A – günstige Nährwertzusammensetzung) bis rot (E – weniger günstige Zusammensetzung), basierend auf Inhaltsstoffen wie Energie, Salz, Zucker, Fett sowie Obst-/Gemüseanteilen.
Das Identitätskennzeichen ist ein ovales, verpflichtendes Siegel auf verpackten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Fleisch, Milch, Fisch, Eier). Es belegt, dass der letzte Verarbeitungs- oder Verpackungsbetrieb EU-Hygienestandards einhält. Der Code enthält das Herkunftsland (z.B. DE), die Betriebsnummer (mit Bundeslandkürzel) und die Angabe "EG".
Das blaue QS-Prüfzeichen ist ein stufenübergreifendes Kennzeichnungssystem für Lebensmittelsicherheit, primär für Fleisch, Wurst, Obst, Gemüse und Kartoffeln. Es garantiert, dass alle Schritte von der Erzeugung bis zur Ladentheke dokumentiert, kontrolliert und Rückstände überprüft werden. Über 25.000 Verkaufsstellen nutzen das Siegel.
Die Haltungsform-Kennzeichnung (1-5) ist ein einheitliches Label des Lebensmittelhandels für Fleisch- und Milchprodukte. Sie bietet Transparenz über Tierwohlstandards, basierend auf Platz, Stallklima und Auslauf. Die Stufen reichen von „Stall“ (1) bis „Bio“ (5), wobei Stufe 1 dem gesetzlichen Mindeststandard entspricht. Seit Sommer 2024 ist das System auf 5 Stufen erweitert.
Die Lebensmittelkennzeichnung auf Eiern in der EU erfolgt durch einen Stempelcode, wobei die erste Ziffer direkt die Haltungsform angibt: 0 (Bio), 1 (Freiland), 2 (Bodenhaltung) oder 3 (Käfighaltung/Kleingruppenhaltung). Der Code umfasst zudem das Herkunftsland (z.B. DE für Deutschland) und die Betriebsnummer zur Rückverfolgung.










